Kulturförderung

 

Die Bedeutung von Kultur- und Kreativwirtschaft in der Europäischen Union nimmt immer stärker zu. Daher ist es wichtig Künstler und Kulturschaffende in diesem Bereich zu unterstützen und parallel damit, den Sektor Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken.

 

Auch im Bereich der Kulturförderung auf regionaler und bundes- und europäischer Ebene, bietet die Aufbauwerk Region Leipzig GmbH ihre Dienstleistungen an. Diese umfassen die folgenden Schwerpunkte:

Unterstützung bei der Fördermittelakquise und Antragstellung sowie fachliche Beratung bei finanziellen Aspekten eines Antrags

Unterstützung bei der Projektentwicklung und -begleitung

Monitoring

 

Mehr Informationen über unsere Angebote in den Bereichen des Finanz- und Projektmanagements können Sie in unseren Flyern „Projektmanagement“ und „Finanzmanagment“ nachlesen.

Eine Übersicht mit Angaben zu Informationsquellen zu den unterschiedlichen Förderprogrammen in Sachsen, Deutschland und Europa haben stellen wir Ihnen gerne hier zur Verfügung.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, steht unseres Team Ihnen zur Seite. Sie können uns Ihr Anliegen per E-Mail oder per Telefon mitteilen und wir besprechen gerne weitere Beratungsleistungen.

 

Save the date: Impuls Kulturpolitik am 11. November, 18 Uhr im Mendelsohn-Haus.


 

Antragsverfahren in EU-Programmen

 

EU-Programme setzen eine EU-Dimension voraus.

Es gibt bei EU-Förderprogrammen kein einheitliches Antragsverfahren. Wichtig hierbei ist zu beachten, dass nur Vorhaben gefördert werden, die eine „EU-Dimension“ aufweisen und nicht nur von nationaler oder regionaler Bedeutung sind. In der Regel sind für ein Vorhaben mehrere Partner aus verschiedenen Ländern notwendig. Es können aber durchaus in einigen Programmen Einzelanträge gefördert werden, sofern die absehbaren Ergebnisse später europaweit verbreitet werden.

 

Aufrufe zur Antragseinreichung nicht verpassen!

Der Begriff „Call for Proposals“ bedeutet „Aufruf zur Antragseinreichung“. Damit fordert die EU-Kommission auf Projektanträge einzureichen. Diese Calls werden auf entsprechenden Programmseiten der EU-Kommission im Internet veröffentlicht. In der Regel haben Antragssteller ab diesem Datum ca. bis zu drei Monate Zeit ihre Anträge einzureichen. Daher ist es ratsam früh genug mit der Partnersuche oder dem skizzieren des Projekts zu beginnen.

 

Antragsunterlagen gut lesen und verstehen.

In den Calls werden Internetadressen angegeben, unter denen die notwendigen Antragsunterlagen heruntergeladen werden können. Wichtig sind auch die sogenannten „Richtlinien für Antragsteller“ („Guide for Proposers“). Diese erläutern, was und in welcher Form die EU die Anträge erwartet.

 

Elektronische Antragseinreichung ist möglich.

Die EU bietet vermehrt die Möglichkeit Anträge elektronisch einzureichen. Der Zugang zum Einreichungssystem erfolgt über die jeweilige Ausschreibungsseite des Portals.

 

Mehr Informationen über die EU-Förderprogramme finden Sie hier.